Über die Geschichte unserer Berufsgruppe schrieb die ehemalige Diözesanreferentin Frau Edeltrud Hohmann anläßlich des 50jährigen Jubiläums der Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten in der Diözese Würzburg im Jahr 1999:
Ein Jubiläum feiern wir im Schnittpunkt von Vergangenheit und Zukunft. Wir denken zurück, wie alles seinen Anfang nahm und werden als Menschen, die unterwegs sind, gleichzeitig in die Zukunft verwiesen. Der Rückblick führt uns bis in die Aufbruchs- und Erneuerungsbewegungen der 20er Jahre. Dort liegen die Wurzeln unseres Berufes der Seelsorgehelferin beziehungsweise der Gemeindereferentin und des Gemeindereferenten. Zum Geburtshelfer wurden Ende der 40er Jahre Bischof Julius Döpfner und Caritasdirektor Robert Kümmert. Dankbar denken wir an die beiden von Gott Heimgerufenen: den Bischof und den Priester!
Pfarrer Kümmert schreibt in seinen Erinnerungen: "Im Mai 1948 war ich 14 Tage in unserer südthüringischen Diaspora. Hier hatte sich die Zahl der Katholiken von 8000 vor dem Krieg auf 60000 durch die Heimatvertriebenen erhöht. Die plötzlich entstandenen kleinen Seelsorgestationen brauchten für den Religionsunterricht und die Hilfe in der Seelsorge ausgebildete Frauen. Dem Ordinariat - damals hatten wir keinen Bischof - legte ich unsere Sorge in einem ausführlichen Bericht über die Lage in der Diözese im allgemeinen und in der Diaspora im besonderen vor. Es wurde mir erklärt: Seelsorgehelferinnen sind bei uns nicht notwendig. An einem Abend Anfang September 1948 konnte ich unser Anliegen dem ernannten Bischof Julius Döpfner vortragen. Nach einem längeren Gespräch und Überlegungen entschied er: "Ich stelle mich dahinter, aber wehe dir, wenn es schiefgeht!"
Das heutige Müttergenesungsheim Seehof bei Bad Kissingen wurde angemietet, es wurde zur Ausbildungsstätte der ersten 30 Teilnehmerinnen. Bereits im Juni 1949 traten sie ihren Dienst in den Pfarreien an. Sie wurden Seelsorgehelferinnen genannt, da es offiziell in der Kirche für Laien noch keinen Platz für eine berufliche Seelsorgetätigkeit gab. Ihr Hauptgebiet lag im sozialcaritativen Bereich und im Verwaltungsbereich der Pfarrei.
Trotzdem haben sich viele Seelsorgehelferinnen durch ihren Einsatz und ihre Qualifikation einen Raum geschaffen, in dem sie eigenständig und selbstverantwortlich einzelne pastorale Aufgaben wahrnahmen. Damit bereiteten sie auch den Boden für weitere pastorale Dienste. Mit dem II. Vatikanum 1962 erfuhr das Selbstverständnis der Laien als Mitarbeiter im kirchlichen Dienst eine entscheidende Korrektur, vor allem durch die Beschreibung der Kirche als Volk Gottes. Aufgrund dieses vertieften Kirchenverständnisses hat die Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland 1974 in ihren Beschlüssen "Die pastoralen Dienste in der Gemeinde" und "Verantwortung des ganzen Gottesvolkes für die Sendung der Kirche" die Laien zum hauptamtlichen Dienst aufgerufen.
Durch diese Entwicklung hat auch der Beruf der Seelsorgehelferin eine neue Dimension erhalten. Sie soll nicht nur Hilfsfunktion ausüben, sondern eigenverantwortlich und selbständig pastorale Aufgaben "ergänzend" in das Ganze der pastoralen Dienste der Kirche einbringen (Dekret über das Laienapostolat). Mit diesem neuen Selbstverständnis hat sich auch folgerichtig die Bezeichnung von Seelsorgehelferin zur Gemeindereferentin entwickelt. Der Beruf war jetzt auch für Männer offen und der Beruf des Pastoralreferenten wurde allmählich zusätzlich eingeführt.
Edeltrud Hohmann, Diözesanreferentin für Gemeindereferenten und -referentinnen (von 1986 bis 2000)
Margarete Schebler, Diözesanreferentin für Gemeindereferenten und -referentinnen (von 2000 bis 2015)