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Gemeindeassistent(inn)en und Gemeindereferent(inn)en  > Referat Gemeindereferenten

I. Informationen zur ersten Ausbildungsphase

1. Studium

Zum Beruf Gemeindereferent/-in führen in der Regel zwei Studienwege.

a) Das Fachhochschulstudium:
ist ein achtsemestriges Studium im FH-Studiengang Religionspädagogik/ Kirchliche Bildungsarbeit, das mit dem Diplom (FH) abschließt. Neben den theologischen Kernfächern gehören humanwissenschaftliche Disziplinen zum Studieninhalt. Das Studium beinhaltet studienbegleitende Praktika und ein Jahrespraktikum. Voraussetzung ist die Fachhochschulreife.

b) Das Fachakademiestudium:
dauert vier Jahre, einschließlich eines Jahrespraktikums. Neben den theologischen Kernfächern gehören humanwissenschaftliche Disziplinen zum Studieninhalt. Hier sind der mittlere Bildungsabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung Zulassungsbedingungen.

2. Das Studium über Theologie im Fernkurs:                                                             

dauert ca. 6 Jahre, einschließlich einem Berufspraktischen Jahr. Hier sind der mittlere Bildungsabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung Zulassungsbedingungen. 2. Praktische Ausbildung

 

All diese Wege basieren auf der Verbindung von wissenschaftlichen Studieninhalten und deren Umsetzung in Praktika in verschiedenen seelsorglichen Arbeitsfeldern. Praktische Übungen in der Gemeindetätigkeit wie im Religionsunterricht ziehen sich deshalb begleitend zu den Vorlesungen durch das gesamte Studium. Das Jahrespraktikum bzw. das berufspraktische Jahr sind bereits eine erste Einführung in die berufliche Tätigkeit für den späteren Dienst als Gemeindereferent/-in. Die Einbindung dieses Jahres (5./6.Semester) in das Studium ermöglicht eine nochmalige theoretische Aufarbeitung der praktischen Erfahrungen im letzten Studienjahr. Alle Praktika werden von den Ausbildungsstätten und von Mentorinnen und Mentoren der Diözese begleitet. Die Praktikumsstellen werden von der Ausbildungsleiterin des bischöflichen Ordinariats organisiert und der Praktikantin/ dem Praktikanten zugewiesen. Jahrespraktikum und berufspraktisches Jahr werden von der Diözese vergütet.

3. Geistliche Begleitung

Um den Beruf der Gemeindereferentin/ des Gemeindereferenten wahrnehmen zu können, braucht es die Fähigkeit, sich immer wieder mit seinem Leben und mit seinem Glauben auseinander zu setzen. Dies bedarf der Anleitung und Begleitung. Geistliche Begleiterinnen und Begleiter an den Ausbildungsstätten sind während der gesamten Studienzeit Ansprechpartner für die persönlichen Lebens- und Glaubensfragen der Studierenden. Gemeinsame Veranstaltungen wie regelmäßige Gottesdienste, Besinnungstage, Exerzitien, aber auch Freizeitveranstaltungen, sollen helfen, den je eigenen Weg zu finden und zu festigen.

4. Bewerber/innen Kreis der Diözese

Im Bewerber/innen Kreis in den die Studierenden mit Beginn des Studiums aufgenommen werden, halten die Studierenden Kontakt zu ihrer Diözese. Dabei sollen sie schon während des Studiums ihre späteren Tätigkeitsfelder kennenlernen und sich mit den Bedingungen des pastoralen Dienstes auseinander setzen. Die Zugehörigkeit zum diözesanen Bewerber/innenkreis ist Voraussetzung für eine spätere Anstellung.

 

Ausbildungsstätten:

Katholische Universität Eichstätt
Fakultät für Religionspädagogik und Kirchliche Bildungsarbeit Abt. Eichstätt
Ostenstraße 26
85072 Eichstätt
Tel.: 08421/93-1276
Internet: http://www.ku-eichstaett.de/RPF

Fachakademie zur Ausbildung von Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten
Charlottenburger Straße 18
79114 Freiburg
Tel.: 0761/88501-00
Internet: http://www.m-r-h.de/

Theologie im Fernkurs
Am Bruderhof 1
97070 Würzburg
Tel.: 0931 / 386-64600                                                                                                                                       Internet: http://www.fernkurs-wuerzburg.de/

 

II. Informationen zur zweite Ausbildungsphase/Berufseinführung

Nach erfolgreichem Abschluss der ersten Ausbildungsphase erfolgt die befristete Anstellung als Gemeindeassistent/-in. Die erste Stelle wird dem/der GA zugewiesen. Seminartage und Studienwochen begleiten die zweijährige Berufseinführung, die mit der 2. Dienstprüfung abschließt. Die Eignungskriterien (siehe Dienstordnung) müssen mit Abschluss der zweiten Dienstprüfung erfüllt werden. Mit Studienbeginn wird keine spätere Anstellung als Gemeindereferent/in zugesichert. Mit der bischöflichen Beauftragung erfolgt der Einsatz als Gemeindereferent/-in in der Diözese.

 

Kontaktanschrift im Bischöflichen Ordinariat:

Hauptabteilung Seelsorgepersonal
Referat Gemeindereferenten/-innen
Domerschulstraße 2
97070 Würzburg
Tel.: 0931/386-429
E-Mail: cornelia.weiser@bistum-wuerzburg.de